Sound of Delight
AGB / Buchungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB / Buchungsbedingungen gelten für Buchungen musikalischer und gegebenenfalls technischer Leistungen, die zwischen dem Auftraggeber und Sound of Delight vereinbart werden.
Sound of Delight ist kein Band- oder Projektname, sondern bezeichnet den organisatorischen und buchungsbezogenen Auftritt, über den unterschiedliche musikalische Projekte und Besetzungen angeboten werden können.
Welche musikalische Besetzung, welches Projekt und welche Leistungen Vertragsgegenstand sind, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Buchungsangebot.
2. Anfrage und Verfügbarkeit
Eine über die Website übermittelte Anfrage ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar.
Nach Eingang einer Anfrage prüft Sound of Delight insbesondere die Verfügbarkeit der gewünschten Besetzung und die grundsätzliche Durchführbarkeit der Veranstaltung.
Eine Eingangsbestätigung oder eine positive Rückmeldung zur grundsätzlichen Verfügbarkeit stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
3. Veranstaltungsdetails
Vor Erstellung eines verbindlichen Buchungsangebots können weitere Angaben zur Veranstaltung erforderlich sein.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen zu machen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zu:
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungsumgebung
- Bühne bzw. Auftrittsfläche
- Wetterschutz
- Zufahrt und Entlademöglichkeiten
- Stromversorgung
- technischen Voraussetzungen
- Aufbau- und Veranstaltungszeiten
- sonstigen für die Durchführung relevanten Umständen
Der Auftraggeber hat die ihm zur Bestätigung vorgelegten Veranstaltungsdetails sorgfältig zu prüfen.
4. Buchungsangebot und Vertragsschluss
Auf Grundlage der abgestimmten Veranstaltungsdetails erstellt Sound of Delight ein individuelles Buchungsangebot.
Das Buchungsangebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, die vorgesehene Besetzung, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsort, Zeiten, Vergütung und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Buchungsangebot über die hierfür vorgesehene Funktion verbindlich bestätigt.
Die bloße Bestätigung von Veranstaltungsdetails stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Zeitpunkt und Inhalt der verbindlichen Angebotsbestätigung können elektronisch dokumentiert werden.
5. Preise und zusätzliche Spielzeit
Es gelten die im jeweiligen Buchungsangebot genannten Preise.
Soweit eine zusätzliche Spielstunde vereinbart oder während der Veranstaltung angefragt wird, gilt der im Buchungsangebot ausdrücklich ausgewiesene Preis pro zusätzlicher Spielstunde.
Ist dort 0,00 Euro angegeben, wird für die zusätzliche Spielstunde insoweit kein zusätzliches Entgelt berechnet, sofern sich aus dem Angebot oder einer späteren Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Eine Verlängerung der Spielzeit setzt voraus, dass diese organisatorisch und personell möglich ist.
6. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Zahlungsart und gegebenenfalls die Zahlungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Buchungsangebot.
Der Auftraggeber bestätigt die für die jeweilige Buchung vereinbarte Zahlungsart im Rahmen des Buchungsablaufs.
7. Technische und räumliche Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die vereinbarte Leistung erforderlichen räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort vorhanden sind, soweit diese nicht ausdrücklich von Sound of Delight übernommen werden.
Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter und sicherer Aufstell- bzw. Bühnenbereich, erforderliche Stromanschlüsse, sichere elektrische Versorgung, erforderlicher Wetterschutz bei Außenveranstaltungen sowie eine zumutbare Zufahrts- und Entlademöglichkeit.
Bei Open-Air-Veranstaltungen muss ein ausreichender Schutz der Musiker, Instrumente und technischen Geräte vor Regen, Feuchtigkeit und sonstigen Witterungseinflüssen gewährleistet sein.
Bestehen sicherheitsrelevante Mängel, kann die Leistung bis zur Beseitigung des Mangels ausgesetzt werden.
8. Änderungen und Ergänzungen vor der Buchung
Stellt der Auftraggeber bei Prüfung des Buchungsangebots fest, dass Angaben ergänzt oder korrigiert werden müssen, soll er diese vor der verbindlichen Bestätigung mitteilen.
Eine mitgeteilte Ergänzung oder Korrektur stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Soweit erforderlich, erstellt Sound of Delight anschließend eine angepasste Angebotsfassung.
9. Änderungen nach verbindlicher Buchung
Änderungswünsche, die erst nach einer verbindlichen Buchung mitgeteilt werden, ändern den bestehenden Vertrag nicht automatisch.
Der Auftraggeber kann Sound of Delight einen Änderungs- oder Ergänzungswunsch mitteilen.
Sound of Delight prüft anschließend, ob die gewünschte Änderung möglich ist und ob sich dadurch insbesondere Leistungen, Besetzung, technische Anforderungen, Zeiten oder Vergütung ändern.
Soweit erforderlich, wird die Änderung in einem gesonderten Nachtrag dokumentiert.
Ein zustimmungspflichtiger Nachtrag wird erst verbindlich, wenn er von den Vertragsparteien entsprechend bestätigt wurde.
10. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine bereits verbindlich bestätigte Buchung kann vom Auftraggeber storniert werden.
Die Stornierung soll in Textform erfolgen.
Der Zeitpunkt der Stornierung wird dokumentiert.
Soweit im individuellen Buchungsangebot besondere Stornierungsbedingungen oder Stornopauschalen vereinbart wurden, gelten diese vorrangig.
Soweit keine gesonderte Stornoregelung vereinbart wurde, bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Vertragsparteien unberührt.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
11. Stornierung oder Absage durch Sound of Delight
Kann eine verbindlich gebuchte Veranstaltung aus einem von Sound of Delight zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Bereits für die ausgefallene Leistung geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit kein Anspruch auf eine anderweitige Vergütung besteht.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
12. Dokumentation einer Stornierung
Bei einer Stornierung können insbesondere das Datum der Stornierung, die stornierende Vertragspartei, der Grund bzw. eine Notiz sowie gegebenenfalls ein vereinbarter oder berechneter Stornobetrag dokumentiert werden.
Die Vertragsparteien können eine Bestätigung der Stornierung per E-Mail erhalten.
Eine stornierte Buchung kann aus organisatorischen und gesetzlichen Gründen weiterhin im Buchungs- bzw. Archivsystem gespeichert bleiben.
13. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Umstände
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, stimmen sich die Vertragsparteien über das weitere Vorgehen ab.
Hierzu können insbesondere behördliche Verbote, erhebliche Gefahrenlagen, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören.
Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.
14. Erkrankung oder Ausfall von Musikern
Bei Erkrankung oder unvorhersehbarem Ausfall eines Musikers ist Sound of Delight berechtigt, soweit möglich und für den Auftraggeber zumutbar, einen geeigneten Ersatzmusiker einzusetzen.
Ist eine Durchführung der vereinbarten musikalischen Leistung trotz zumutbarer Bemühungen nicht möglich, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
15. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert Sound of Delight rechtzeitig über alle Umstände, die für Aufbau, Durchführung und Abbau der Veranstaltung wesentlich sind.
Änderungen gegenüber den zuvor bestätigten Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungsumgebung, der Zeiten, der Bühne bzw. Auftrittsfläche, der Stromversorgung, der Zufahrt oder anderer technischer und organisatorischer Voraussetzungen.
16. Aufzeichnungen und Dokumentation
Zur nachvollziehbaren Abwicklung einer Anfrage und Buchung können Angebotsstände, bestätigte Veranstaltungsdetails, Bestätigungszeitpunkte, Ergänzungen, Nachträge, Stornierungen und die dazugehörige geschäftliche Kommunikation elektronisch dokumentiert werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
17. Haftung
Sound of Delight haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.
Für sonstige Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
18. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Buchungsangebot und ausdrücklich vereinbarte Nachträge gehen diesen allgemeinen Buchungsbedingungen vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB / Buchungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften davon unberührt.
Es gilt deutsches Recht, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Stand: September 2026